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Was jede(r) tun kan

Möglichkeiten zum konstruktiven Umgang mit Mängeln der Stadt

Es ist leicht, sich im Freundeskreis kopfschüttelnd über alles Mögliche auszulassen, was in unserer Stadt schiefläuft. Konstruktiver ist es, solche Themen aufzugreifen und den Ball an Rat und Verwaltung zurückzuspielen. Dazu stehen allen Bürgerinnen und Bürgern die Instrumente des Beschwerdeausschusses, des Einwohnerantrags (mit höheren Hürden) und des Bürgerbegehrens (mit den höchsten Hürden) zur Verfügung. Überdies steht jedem Menschen in unserer Demokratie frei, eine öffentliche Versammlung zu organisieren, um auf Anliegen aufmerksam zu machen, zum Beispiel vor dem Rathaus.

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Wir informieren an dieser Stelle darüber, wie Sie diese Instrumente nutzen können und bitten Sie, uns mitzuteilen, wenn Sie in diesem Sinne aktiv werden. Gerne veröffentlichen wir Ihren Bürgerantrag, Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde unter dieser Rubrik im Netz, inklusive der Reaktion darauf aus Rat und Verwaltung.

 

Wie Sie eine Versammlung vor dem Rathaus organisieren, einen Einwohnerantrag stellen, den Beschwerdeausschuss anrufen und ein Bürgerbegehren organisieren können, erfahren Sie unten.

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Die Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre kommunalen Angelegenheiten ist übrigens eine Bringschuld der Gemeinde (siehe hier, § 23 der Gemeindeordnung NRW).

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Die öffentliche Versammlung

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Wer in Köln Anliegen durch eine öffentliche Versammlung vorbringen und dafür mobilisieren möchte, findet alle relevanten Informationen dazu einschließlich der E-Mail-Adresse für die Anmeldung hier. Die zuständige Polizeidienststelle ist unseren Anfragen stets mit großer Freundlichkeit und einer sehr professionellen Haltung begegnet, wofür wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchten.    

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Der Einwohnerantrag

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Jeder Einwohner, der seit mindestens drei Monaten in Köln gemeldet ist, hat die Möglichkeit, beim Oberbürgermeister der Stadt Köln direkt einen Antrag zu stellen - den Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung von NRW (siehe hier). Nur wenige Bürger haben in den letzten Jahren hiervon Gebrauch gemacht. Ein Einwohnerantrag sollte auch wohl überlegt sein. Ist ein wirklich wichtiger Grund gegeben, und hat der Antrag überhaupt eine Chance? Fragen Sie ruhig vor der Antragstellung Ihren gewählten Vertreter in der Bezirksvertretung - Bezirksrathaus - oder im Rat, denn der kann ggf. prüfen, ob nicht bereits ein Antrag zur Sache vorliegt. Die betreffende Person sollte gerne bereit sein, dem nachzugehen, denn dafür wurde sie gewählt. Wenn das alles erledigt und der Antrag formuliert ist, dann lautet die Empfängeranschrift:

Stadt Köln 
Oberbürgermeister

Historisches Rathaus


50667 Köln-Innenstadt

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Der Beschwerdeausschuss

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Ein weiteres Instrument sind schriftlich formulierte Anliegen und Beschwerden. Hierzu gibt es eigens einen Ausschuss, der regelmäßig tagt, die Anregungen und Beschwerden der Bürger bearbeitet und ggf. weiterreicht. Der offizielle Name lautet: "Ausschuss Anregungen und Beschwerden". Zu Ihrer Erleichterung haben wir hier den Link auf das Online-Kontaktformular der Stadt Köln hinterlegt. Lassen Sie sich nicht davon irritieren, dass Sie dort lediglich nach Ihren „Wünschen, Anregungen oder Fragen" befragt werden, Sie können auf diesem Weg auch eine Beschwerde einreichen. Und in jedem Fall ist die Stadt laut Gemeindeordnung verpflichtet, Sie „über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten."

Empfänger für per Post versandte Anliegen und Beschwerden ist die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstraße 8 

50667 Köln 

Postfach 10 35 64 

50475 Köln
Telefon: 0221 / 221-26144

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Das Bürgerbegehren

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Weitere Informationen zur Einmischung in Kommunale Angelegenheiten wie beispielsweise ein Bürgerbegehren gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW finden Sie auf den Infoseiten von „Mehr Demokratie e. V.", zum Beispiel sehr umfangreich und informativ hier.  

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